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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Für unsere Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) AGB`s unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit für mit uns abgeschlossenen Verträge, auch wenn wir Ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden, Veränderungen oder sonstige Abänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Preise Grundlage für die Preisbestimmung ist die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Maßgebend sind die Preise oder Rabatte, die im Vertrag genannt sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug Zahlungen sind in bar, durch Banküberweisung oder nach Absprache durch Scheck zu leisten. Als Zeitpunkt des Zahlungs-eingangs ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgebend. Wechsel gelten nicht als vertragsgemäße Zahlung. Die Firma " Stadrandklause" kann Vorauszahlungen vereinbaren. Im Falle einer unbaren Zahlung ist ggf. unsere Forderung durch eine Bankbürgschaft oder Ausfallversicherung auf Kosten des Bestellers abzusichern.Aufrechnungen uns gegenüber ist nur möglich, soweit die Gegenforderung rechtskräftig oder von uns nicht bestritten ist. Mängel an der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nur , die Zahlung hinsichtlich des beanstandeten Lieferteils zu verweigern.
§ 4 Zahlungsverzug Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, keine weiteren Aufträge auszuführen und die Auslieferung bereits gefertigter Materialien und Waren von der vorherigen Zahlung abhängig zu machen. Die hierdurch verursachten Terminverschiebungen sind nicht von uns zu vertreten. Der Besteller bleibt verpflichtet, die bereits bestellte Ware nach Ausgleich der fälligen Rechnung abzunehmen und zu bezahlen. Nach einem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Erledigung künftiger Aufträge von der Vorauszahlung des Bestellers abhängig zu machen oder die Belieferung gänzlich einzustellen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt Bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller behalten wir uns den Eigentumsanspruch an der gelieferten Ware vor. Von einer Pfändung oder von anderen Rechten Dritter an der Ware hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 6 Lieferzeiten Bei den von uns genannten Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben nach Kalenderwochen. Eine Überschreitung des Termins um bis zu 3 Kalenderwochen gilt als vertragsgemäße Leistung. Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung frei Haus, d.h. ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Bei Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt, staatliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Feuer, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Maschinenausfall oder ähnliche Umstände zurückzuführen sind, verlängert sich die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferungsverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Beginn und Ende der erwähnten Hindernisse sind von uns dem Besteller mitzuteilen. Liegt eine von uns nicht zu vertretende, nicht unerhebliche Lieferverzögerung vor und setzt uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme dieser Leistung ablehnt, so hat er das Recht, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen.
§ 7 Rücktritt Tritt der Besteller nach der Bestellung aus einem Umstand vom Vertrag zurück, den wir nicht zu vertreten haben, so ist der gesamte Kaufpreis zu zahlen. Im Falle eines von uns nicht zu vertretenen Rücktritts ist ein Schadenersatz von 25 % des Kaufpreises zu zahlen, es sei denn, der Besteller weist uns nach, daß in diesem Falle ein Schaden nicht entstanden ist.
§ 8 Versand und Gefahrübergang Der Versand bzw. die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Mit der Übergabe der. Ware an den Spediteur geht die Gefahr auf den Besteller über.
§ 9 Beanstandungen und Gewährleistung Der Besteller hat sofort nach Eingang die von uns gelieferte Ware zu überprüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Geltendmachung offensichtlicher Mängel gilt eine Ausschlußfrist von sieben Tagen ab Eingang der Ware als vereinbart. Nach Ablauf der Frist ohne Rüge gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel können innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung gerügt werden. Das Recht zur Geltendmachung von Mängel entfällt bei unsachgemäßem Umgang der Ware durch den Besteller. Der Nachweis für von uns zu vertretene Mängel obliegt dem Besteller. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Eine Wandlung erfolgt nur, wenn wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Geringfügige Abweichungen der gelieferten von der bestellten Ware in Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel. Ebensowenig stellen Farbabweichungen Mängel dar. Muster, Prospekte und andere Werbematerialien geben die Eigen-schaften und Farben nur annähernd an. Änderungen, Material und Farbe, die auf eine Weiterentwicklung zurückzuführen ist, werden vorbehalten. Bei Warenrücknahme werden 25 % Bearbeitungsgebühr vom Warenwert in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Materialien verwendet werden, die nicht zu unserem Komplettsystem gehören. Gerichtsstand ist Zerbst Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine unwirksame durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht. Gleiches gilt, wenn sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Stand 01/2005
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